AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Oberschwabenkicker und seinen Kunden. Sie dienen dazu, die Rechte und Pflichten beider Parteien festzulegen. In den AGB sind unter anderem Informationen zu Leistungen, Zahlung und Abläufen geregelt. Unsere AGB sind individuell auf die Bedürfnisse unserer Fußballschule angepasst und werden regelmäßig von unseren Anwälten überprüft.
1. Vertragsabschluss
Durch die Anmeldung für ein Angebot der Oberschwabenkicker GbR (im Folgenden als "Fußballschule" bezeichnet) gibt der Anmeldende (im Folgenden als "Kunde" bezeichnet) der Fußballschule ein Angebot zum Vertragsabschluss ab. Die Anmeldung kann per WhatsApp, E-Mail oder über die Website dieser Fußballschule erfolgen. Sie gilt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde ebenso haftet wie für seine eigenen Verpflichtungen. Der Vertrag kommt durch die verbindliche Anmeldung unter Einbeziehung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
2. Leistung
Die vertraglichen Leistungen werden gemäß der Leistungsbeschreibung der Fußballschule in den Flyern und auf der Internetseite www.oberschwabenkickergbr.de sowie den diesbezüglichen Angaben in der Teilnahmebestätigung erbracht.
3. Änderungen
Die Fußballschule behält sich das Recht vor, Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Vertragsinhalt vorzunehmen, sofern diese Änderungen nach Vertragsschluss als notwendig erachtet werden und nicht zweckwidrig herbeigeführt wurden. Solche Änderungen oder Abweichungen sind gestattet, sofern sie nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf des Vertrags nicht beeinträchtigen.
4. Bezahlung
Die Teilnahmegebühr ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist in vollem Umfang zu begleichen, sobald die Rechnung der Fußballschule versendet wurde. Durch den erfolgreichen Eingang des Betrags wird der Teilnahmeplatz weiterhin fest zugesichert. Sollte innerhalb des festgelegten Zeitrahmens keine Zahlung erfolgen, erlischt das Recht auf die Reservierung des Teilnahmeplatzes.
5. Widerruf / Rücktritt
Die Teilnehmer haben das Recht, innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
Um das Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht auszuüben, müssen die Kunden der Fußballschule mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post oder E-Mail) über ihren Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, informieren. Zur Wahrung der Widerrufs- bzw. Rücktrittsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs- bzw. Rücktrittsrechts vor Ablauf der Widerrufs- bzw. Rücktrittsfrist abgesendet wird.
Wenn die Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten, erstattet die Fußballschule alle geleisteten Zahlungen ohne erbrachte Gegenleistung unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf / Rücktritt des Vertrags eingegangen ist. Die Rückerstattung erfolgt auf demselben Zahlungsweg, der für die ursprüngliche Transaktion verwendet wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden den Teilnehmern wegen dieser Rückerstattung Entgelte berechnet.
Das Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Fußballschule mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers vor Ende der Widerrufs- bzw. Rücktrittsfrist begonnen hat oder der Teilnehmer diese selbst veranlasst hat (z.B. durch den Beginn des Trainings oder der Kurse).
6. Ablauf
Während der Dauer der Leistung der Fußballschule überträgt der Kunde der Fußballschule und dem für sie tätigen Veranstaltungsleiter die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen der Trainer der Fußballschule Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung der Anweisungen behält sich der Veranstaltungsleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter das Recht vor, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Durchführung der angebotenen Leistung obliegt allein dem jeweiligen Veranstaltungsleiter der Fußballschule, seinem Bevollmächtigten oder der Geschäftsstelle der Fußballschule.
7. Angaben über den Gesundheitszustand
Der Kunde erklärt mit der Anmeldung, dass der/die Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar ist/sind und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann. Der Kunde verpflichtet sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn, die Fußballschule bzw. den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen des Teilnehmers (schriftlich) ebenso zu informieren wie über notwendige Medikamenteneinnahme des Teilnehmers.
Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Trainings der Fußballschule werden dem Kunden angezeigt und können zum Abbruch der Kursteilnahme führen.
8. Rücktritt und Kündigung durch die Fußballschule
Die Fußballschule kann in den folgenden Situationen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a) Bis zu zwei Wochen vor einer Trainingseinheit.
b) Falls ein Fußballkurs, beispielsweise aufgrund einer Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, seitens der Fußballschule abgesagt wird, wird dem Kunden eine angemessene Ersatzveranstaltung angeboten. Sollte die Fußballschule keine angemessene Ersatzveranstaltung anbieten können, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Wenn der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ablehnt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Fußballschule übernimmt keine Rückerstattung aufgrund wetterbedingter oder anderer unvorhersehbarer Ausfälle. Hierzu zählt auch, wenn der Trainingstag auf einen Feiertag fällt.
c) Die Fußballschule behält sich das Recht vor, Teilnehmer aufgrund von Verstößen gegen die Regeln (z.B. Drogen- und Alkoholkonsum, Vandalismus, etc.) von der Veranstaltung auszuschließen. Jegliche Form von Diskriminierung, Belästigung oder unangemessenem Verhalten wird nicht toleriert und kann zum sofortigen Ausschluss aus dem Kurs führen.
9. Haftung der Fußballschule
Die Fußballschule haftet für:
a) die gewissenhafte Vorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen
c) die Richtigkeit der Veranstaltung
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
Wegen wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch den Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die Fußballschule keine Haftung. Für vom Teilnehmer zu vertretenden Ausfall von Trainingsstunden besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz.
10. Beschränkung der Haftung
a) Die Teilnahme an den Kursen der Fußballschule erfolgt auf eigenes Risiko. Die Fußballschule übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die während der Kurse auftreten, es sei denn, sie sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten seitens des Personals zurückzuführen.
b) Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen vor der Teilnahme ihrer Kinder an den Kursen eine Haftungsfreistellung unterzeichnen, in der sie die Fußballschule von jeglicher Haftung für Verletzungen oder Schäden, die während des Trainings auftreten können, freistellen.
c) Die Fußballschule empfiehlt dringend, dass alle Teilnehmer vor Beginn der Kurse eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen, um sicherzustellen, dass sie physisch in der Lage sind, am Training teilzunehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
d) Die Fußballschule übernimmt keine Haftung für den Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände während der Kurse oder auf dem Gelände.
e) Die Haftungsausschlusserklärung gilt für alle Teilnehmer, einschließlich Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte, und bleibt während der gesamten Dauer der Teilnahme an den Kursen der Fußballschule in Kraft.
11. Versicherungen
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm angemeldeten Teilnehmer über eine Kranken- und Haftpflichtversicherung verfügen, während Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten versichert sind. Der Abschluss weiterer Versicherungen obliegt der Entscheidung des Teilnehmers.
12. Medizinische Versorgung
Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde die Fußballschule, alle erforderlichen Maßnahmen für eine sichere und angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten der Fußballschule aufgrund einer medizinischen Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde verpflichtet, diese zu erstatten.
13. Bild-, Ton- und Filmrechte der Teilnehmenden und deren Verwendung
Mit der Anmeldung eines minderjährigen Teilnehmers und der Bezahlung der Teilnehmergebühr durch einen Erziehungsberechtigten (in der Regel ein Elternteil), tritt dieser die Nutzung des am Trainingsort entstandenen Bild-, Ton- und Filmmaterials an die Fußballschule und deren Sponsor-Partner im Sinne einer freien und gewerblichen Nutzung in un- und bearbeiteter Form, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs, ab. Die Fußballschule verpflichtet sich, die Privatsphäre der Teilnehmer zu respektieren und personenbezogene Daten nur zu legitimen Zwecken zu verwenden.
14. Geistiges Eigentum
Alle von der Fußballschule bereitgestellten Materialien, einschließlich Lehrplänen, Trainingsmethoden und Marken, bleiben Eigentum der Schule und dürfen nicht ohne Genehmigung verwendet oder reproduziert werden.
15. Änderungen der AGB
Die Fußballschule behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, wobei die Teilnehmer angemessen über Änderungen informiert werden.
16. Gerichtsstand
Der Kunde kann die Fußballschule nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen der Fußballschule gegen den Kunden und/oder Teilnehmer ist der Wohnsitz des Kunden/Teilnehmers maßgebend.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Regelungsgehalt der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen rechtlich zulässig erfüllen. Ebenso verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, falls Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. Diese neuen Regelungen sollen dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrags vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss berücksichtigt hätten.
Riedlingen, Stand: 01.12.2023